Strafrecht

Der Umfang der strafrechtlichen Vertretung reicht von der Strafverteidigung an sich bis zur Vertretung der Ansprüche Privatbeteiligter, sohin jener Personen, die als Opfer eines Strafverfahrens gegen den Täter Schadenersatzansprüche geltend machen.

Sollten Sie in einem Strafverfahren angeklagt werden, so benötigen Sie rechtliche Vertretung im frühestmöglichen Stadium des Strafverfahrens, sohin nach Möglichkeit bereits vor den ersten Einvernahmen bei den Polizeiinspektionen, spätestens in der Hauptverhandlung vor Gericht ist es für Sie ein wesentlicher Vorteil, wenn Sie dort durch einen Strafverteidiger vertreten werden.

Sollten Sie aufgrund einer gegen Sie gerichteten Straftat Schäden erlitten haben, insbesondere Schmerzengeldansprüche aus einer Körperverletzung oder Schadenersatzansprüche aus einer Sachbeschädigung bzw. finanzielle Nachteile aufgrund eines gegen Sie durchgeführten Betruges, so können diese Ansprüche vor einer zivilrechtlichen Einklagung bereits durch einen Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren geltend gemacht werden. Alle notwendigen Formalitäten und Vertretungshandlungen werden von mir für Sie erbracht.

In der Rubrik „RechtsInfo“ habe ich einige der häufigsten Delikte kurz zusammengefasst erklärt. Hier können Sie sich vorinformieren, falls Sie mit einer Anklageschrift kommentiert sind, was man Ihnen konkret vorwerfen möchte. Außerdem haben Sie eine erste Orientierungsmöglichkeit, falls Sie selbst als Opfer von strafbarem Verhalten Dritter beeinträchtigt sind und wissen möchten, ob das Verhalten anderer Personen Ihnen gegenüber möglicherweise einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt und eine Strafanzeige sinnvoll sein könnte.